AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SERAFINES CONSULT für Private Kunden und Gewerbliche Kunden


1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.


2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrags mit uns andere Makler mit Vermittlungs-und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden. Direkte Anfragen von Kunden aus dem persönlichen Umfeld des Verkäufers sind dem Makler als Kunden zuzuführen, es sei denn diese Personen wurden bei Abschluss des Maklervertrags ausdrücklich ausgenommen.


3. Unsere Angebote basieren auf den uns erteilten mündlichen oder schriftlichen Informationen durch den Vertragspartner oder durch andere Auskunftsbefugte.  Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. 


4. Wir sind ohne Einschränkung berechtigt auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 


5. Kommt durch unsere Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrags zwischen den Parteien des Hauptvertrags über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn i.S.v. § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.


6. Ist dem Immobilieninteressenten das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns die Informationsquelle bekannt zu geben und auf unsere Bitte die Vorkenntnis nachzuweisen. Sofern eines unserer Objekte dem Empfänger nach Erhalt unserer Information direkt oder durch Dritte angeboten wird, hat der Empfänger den Anbieter auf das bestehende Maklerverhältnis hinzuweisen. Unser Anspruch auf Provision bleibt für ihn verpflichtend. 


7. Die Weitergabe von objekt-/vertragsbezogenen Informationen und/oder Objektunterlagen an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zu vollem Schadensersatz bis zur Höhe der ortsüblichen Maklergebühr, wenn dadurch der Erfolg unserer Vermittlungs-/Nachweistätigkeit nicht eintritt. Dies gilt auch bei Weitergabe an Familienmitglieder oder im Haushalt lebende Dritte, sofern diese das Geschäft tätigen.


8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von §652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrags fällig. 


9. Für die Bonität der vermittelten Vertragspartei wird durch die SERAFINES CONSULT nicht gehaftet. 


10. Provisionen sind zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zahlbar und werden beim Abschluss des Hauptvertrags (Kauf- oder 
Mietvertrag) fällig. Sie betragen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart: 

- bei Privatkunden: bei Verkäufen 3% vom Verkaufspreis (bezahlbar jeweils von Käufer und Verkäufer, derzeit 
   jeweils 3,48%), bei Vermietungen 2 Monatskaltmieten (bezahlbar vom Vermieter, zzgl. derzeit 16% Mwst.) 

- bei Gewerblichen Objekten/Kunden: 
     - bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten
     - bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl.     

       Nebenkosten, zzgl. Mwst.
     - bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere 

        Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt vom 1.7.2020-31.12.2020  16 % und ab 1.1.2021 wieder 19%.


11. Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München.


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